Adressänderung nach Umzug
Ein Umzug in der Schweiz soll gut organisiert sein. Wir helfen Ihnen bei Ihrem Vorhaben. Das schont Zeit und Nerven. Menspower Umzüge GmbH sagt, wem Sie Ihre neue Adresse melden müssen und wie Sie dabei am besten vorgehen.
Adressänderung nach Umzug
Adressänderungen nach Umzug bei Versicherungen
- Krankenkasse: Informieren Sie Ihre Krankenkasse online, telefonisch oder per E-Mail über Ihren Wohnortwechsel. Telefonnummer und E-Mail-Adresse finden Sie auf den Rechnungen oder auf der Homepage. Die Krankenkassenprämien variieren abhängig von Ihrem Wohnort. Ein Wechsel könnte sich lohnen.
- Hausrat- und Privathaftplichtversicherung: Informieren Sie Ihre Versicherungen telefonisch oder per E-Mail. Ziehen Sie mit einer anderen Person zusammen, benötigen Sie nur eine Hausrat- bzw. Privathaftpflichtversicherung. Denken Sie auch daran, die Deckungssumme nach oben anzupassen, wenn Sie den Hausrat vergrössern. So vermeiden Sie im Schadenfall Leistungskürzungen. Ein Umzug ist auch immer eine gute Gelegenheit, alle Versicherungspolicen auf Leistungs- und Deckungsumfang zu überprüfen und allenfalls anzupassen.
- Motorfahrzeugversicherung: Die Prämie Ihrer Motorfahrzeugversicherung ist ebenso vom Wohnort abhängig. Überprüfen Sie die Notwendigkeit Ihrer Vollkaskoversicherung. Bei über 3-jährigen Fahrzeugen ist ein Wechsel von einer Voll- auf eine Teilkaskoversicherung eine Überlegung wert – abhängig vom Fahrzeugneuwert und von Ihren eigenen Bedürfnissen.
Adressänderungen nach Umzug bei Telekommunikationsfirmen
- Telefon (Festnetz und Mobil) und Internet: Informieren Sie Ihre Telefon- und Internetanbieter. Dies ist bei den meisten online möglich. Entsprechende Formulare können Sie über Ihren Login ausfüllen oder Sie melden die neuen Koordinaten über elektronische Formulare (Sunrise, Swisscom, UPC Cablecom). Beachten Sie die Frist zur Meldung eines Umzuges.
- Telefonbucheintrag: Wollen Sie im digitalen Telefonbuch weiterhin gefunden werden? Geben Sie bei local.ch Ihre Adressänderung ein.
- Radio / Fernsehen: Die Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehgebühren, Serafe, wird von der Gemeinde über Ihre Adressänderung nach Umzug informiert. Sie müssen also nichts unternehmen.
Adressänderungen bei der Bank und Post
- Bank, Postfinance und Vermögensverwalter: Melden Sie Ihre neue Adresse allen Stellen, bei denen Sie Geld- oder Kreditschulden haben. Dazu gehören auch Ihre Kreditkartenanbieter. Banken ermöglichen die Adressänderung teilweise per E-Banking mit Ihrem Login, mit einem speziellen Formular. Sie können es auch am Schalter erledigen. Bringen Sie dazu einen rechtsgültigen Ausweis mit (ZKB, UBS, Credit Suisse, Postfinance, Raiffeisen).
- Post: Melden Sie Ihre neue Adresse noch vor dem definitiven Umzug der Post. Beauftragen Sie die Post per Nachsendeauftrag, Ihre Briefe und Pakete ein Jahr lang an Ihre neue Adresse nachzusenden. Wichtig: Die Post kann auch ihren wichtigsten geschäftlichen Kontakten, wie Banken oder Versicherungen, Ihre neue Adresse weiterleiten. Sie müssen Sie nur dazu ermächtigen. Auf Menspower finden Sie eine genaue Übersicht über die Tarife und möglichen Alternativen zum klassischen Nachsendeauftrag.
Adressänderungen bei Behörden
Kantonswechsel: Ziehen Sie in einen anderen Kanton, sind zusätzliche administrative Schritte nötig. Besitzen Sie beispielsweise ein Auto, müssen Sie die Adressänderung innerhalb von 14 Tagen beim Strassenverkehrsamt Ihres neuen Wohnortes melden.
- Einwohnerkontrolle: Melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihres alten Wohnortes ab. Teilweise können Sie die Abmeldung eumzug.swiss erledigen. Den Schriftenempfangsschein bzw. die Meldebestätigung müssen Sie per Post zusenden oder persönlich bei der Einwohnerkontrolle Ihres alten Wohnorts abgeben. Sie erhalten im Anschluss Ihren Heimatschein.
- Mit dem Heimatschein müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Gemeinde bei Adressänderung nach Umzug wieder anmelden. Die Frist dafür beträgt in der Regel 14 Tage. Teilweise können Sie das online erledigen und den Heimatschein per Post zuschicken. Verpassen Sie die Meldefrist, droht Ihnen eine Busse.
- Benötigen Sie eine Parkkarte / Parkbewilligung, informieren Sie sich rechtzeitig bei der neuen Einwohnergemeinde.
- Ausländische Staatsbürger: Für einen Umzug von Staatsangehörigen der EU und aus EFTA-Ländern gelten gemäss dem Freizügigkeitsabkommen die gleichen Regeln wie für Schweizer. Nehmen Sie immer Ihre ID oder den Pass auf die Gemeinde oder Stadtverwaltung mit. Personen aus Staaten anderer Länder als der EU / EFTA müssen Pass und Ausländerausweis (falls vorhanden) mitnehmen. Bei einem Kantonswechsel muss zudem eine neue Niederlassungsbewilligung beantragt werden. Diese sollten Sie frühzeitig für die Adressänderung nach Umzug beantragen.
- Hunde: Falls Sie einen Hund besitzen, muss dieser in der alten Gemeinde ab- und in der neuen Gemeinde angemeldet werden, da Hunde Steuerpflicht sind, meist eine Registrierung des Hundes vorgeschrieben ist und die Gemeinden entsprechende Register führen. Die meisten Kantone schreiben eine Tierhaftpflichtversicherung für Hunde vor.
- Militär, Zivildienst: Wehrpflichtige müssen Adressänderungen dem zuständigen Sektionschef oder dem Kreiskommando innerhalb von 14 Tagen mitteilen. Zivildienstleistende melden die neue Adresse dem zuständigen Regionalzentrum oder erledigen die Änderung online über das E-Zivi-Portal.
- AHV-Ausgleichskasse: Sind Sie bereits in Rente oder selbstständig müssen Sie Ihre AHV-Ausgleichskasse informieren.
- Strassenverkehrsamt: Melden Sie Ihre neue Adresse innerhalb von 14 Tagen beim Strassenverkehrsamt. Falls Sie innerhalb des Kantons umziehen, reicht eine Mitteilung – schriftlich oder online. Falls Sie den Kanton wechseln, erhalten Sie neue Kontrollschilder, die Sie mit dem neuen Ausweis persönlich abholen müssen.
- Schulen und Steueramt: Hier müssen Sie in den meisten Gemeinden nichts erledigen. Die Gemeinde wird Ihre Kinder einer Schule zuteilen und die Gemeinden – oder auch Kantone – regeln die Anmeldung und die Aufteilung.
Adressänderungen bei Energieversorgern
- Elektrizitätswerk, Wasserwerk, Stromversorger, Gaswerk: Melden Sie Ihre neue Adresse mindestens drei Tage vor dem offiziellen Einzugstermin dem entsprechenden Energieversorger. Sie verhindern damit, dass Ihnen allfällige Stromkosten belastet werden, die zwischen der Schlüsselübergabe und der Ablesung entstehen. Bei manchen Anbietern können Sie die Änderung online erledigen.
Weitere notwendige Adressänderungen
Melden Sie weiteren Kontakten Ihre Adressänderung per E-Mail, schriftlich oder via spezieller App.
- Arbeitgeber
- Versicherungen (Rechtsschutz, Reiseversicherung, Tierversicherung etc.)
- Privatschulen, Krippe, Kindergarten
- Arzt / Zahnarzt / Tierarzt
- Anwalt / Steuerberater
- Zeitungs- und Zeitschriftenabonnemente
- Serviceabonnemente
- Vereine, Verbände
- Freunde, Familienangehörige, Bekannte
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