Umzug Schweiz nach Frankreich
Wünschen Sie sich für Ihren Umzug von Schweiz nach Frankreich eine Umzugsfirma, die professionell, speditiv und bis ins kleinste Detail zuverlässig arbeitet? Dann sind Sie bei Menspower Umzüge genau richtig.
Wir bieten Ihnen einen professionellen Umzug Schweiz nach Frankreich, zu fairen Konditionen, an. Menspower Umzüge GmbH ist Ihre zuverlässige internationale Umzugsfirma für europaweite Umzüge, jeglicher Art. Bei uns finden Sie auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Dienstleistungen mit qualifizierten Umzugsmitarbeitern. So übernehmen wir die gesamte Zollabwicklung für einen stressfreien Umzug von der Schweiz nach Frankreich. Wir bieten nicht nur den normalen Umzugsdienst an, sondern machen auch spezielle Umzüge für Antiquitäten, USM und Kunstgegenstände. Als professionelle Zügelfirma sind wir rundum versichert (Fracht Führerhaftpflicht + Betriebshaftpflichtversicherung). Unsere Preise schliessen automatisch folgende Dienstleistungen ein: Versicherung, MwSt, Fahrkilometer, Möbel Ab – und Aufbau (Möbel), Bodenschutzmatte, Baumwolldecken, Strechfolien, Klebeband, Matratzenhüllen, Hilfsmaterial, Werkzeuge, Packdecken und Rollwagen. Geniessen Sie den kompletten und europaweiten Umzugsservice von Menspower Umzüge.
Umzug nach Frankreich
Umzug Schweiz nach Frankreich
- ✅ Privatumzug
- ✅ Büroumzug
- ✅ Umzug ins Ausland oder in die Schweiz
- ✅ Seniorenumzug
- ✅ Umzug ins Altersheim
- ✅ Räumung-Entsorgung
- ✅ Endreinigung mit Abnahmegarantie
- ✅ Klaviertransport
- ✅ Möbellift
Zur Durchführung Ihres Umzuges nach Frankreich bieten wir
- ✅ kostenloser und unverbindlicher Besichtigungstermin
- ✅ persönliche Betreuung durch einen Kundenberater
- ✅ Verpackungsmaterial, zum Kaufen oder Mieten
- ✅ motivierte Umzugsfirma mit langjähriger Berufserfahrung
- ✅ Transport- und Betriebshaftpflichtversicherung inklusive
- ✅ Handelsregister Eintrag
- ✅ professionell ausgerüstete Möbelwagen
- ✅ moderner Fuhrpark
- ✅ fachmännisches Ein- und Auspacken Ihres Hausrates
- ✅ De- und Montage der Möbel durch unsere versierten Möbelmonteure
- ✅ umweltgerechte Räumung-Entsorgung nicht mehr benötigter Möbel
- ✅ Lagerungsmöglichkeiten in unserem Möbellagerhaus
Unkompliziert und preiswert Umziehen nach Frankreich
Unsere erfahrenen Umzugsprofis gehen beim Umzug Schweiz nach Frankreich gründlich und umsichtig vor. Die Möbel werden für den Transport fachgerecht gesichert, um Schäden zu vermeiden. Auch alle Montagen werden fachmännisch ausgeführt. Zudem sind eventuelle Transportschäden versichert. Beim Umzug in Frankreich und Umgebung sind kurze Transportwege wichtig. Aufgrund der Verkehrs- und Parkplatzlage ist in manchen Fällen die Einrichtung einer temporären Halteverbotszone zu empfehlen. Dafür übernehmen wir die erforderlichen Behördengänge. So können die Möbel einfach und sicher auf kurzem Wege zum Möbelwagen transportiert werden.
Umzug nach Frankreich
Sorgloser und effizienter Umzug nach Frankreich
Die Menspower Umzüge GmbH bietet in Frankreich nicht nur Privat-, sondern auch Geschäftsumzüge für den Umzug Schweiz nach Frankreich an. Bei Büroumzügen und Geschäftsverlagerungen übernehmen wir die komplette Planung und Ausführung aus einer Hand. Dies schliesst Packservice, Montagen, Handwerksservice und Reinigungsservice ein. So können Sie die neuen Räumlichkeiten schnell beziehen und in Betrieb nehmen. Auch die Zwischenlagerungen von Maschinen, Paletten und Büromöbeln ist möglich. Wir führen Umzüge in ganz Frankreich speditiv und flexibel durch. Alle Städte wie Paris, Lyon, Strassburg, sowie umliegenden Gemeinden werden regelmässig angefahren. Selbstverständlich sind auch Umzüge innerhalb Schweiz oder ins europäische Ausland kein Problem. Für Umzüge von oder nach Frankreich bieten wir ein umfassendes Leistungspaket.
Checkliste für den Umzug von der Schweiz nach Frankreich
Übersiedlungsgut (s.u.) natürlicher Personen, die Ihren Hauptwohnsitz aus einem nicht zur Europäischen Union (EU) gehörenden Land (Drittland) nach Frankreich verlegen, ist unter bestimmten Voraussetzungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und von etwaigen besonderen Verbrauchersteuern befreit.
1.Übersiedlungsgut
Dies sind Waren, die zum persönlichen Gebrauch der Betroffenen oder für Ihren Haushalt bestimmt sind und die nach Art und Menge keinen kommerziellen Zweck erkennen lassen. Dazu zählen neben dem Hausrat (z.B. Möbel und Wäsche) unter anderem: Fahrräder und Krafträder, private Kraftfahrzeuge und deren Anhänger, Wassersportfahrzeuge, Sportflugzeuge sowie Haus- und Reittiere Für die obengenannten Waren müssen Sie evtl. Steuern im Heimatland oder im Herkunftsland bezahlt haben, um von den Einfuhrabgaben befreit zu werden. Ausgeschlossen von der Einfuhrabgabenbefreiung für Übersiedlungsgut sind Nutzfahrzeuge und gewerblich genutzte Gegenstände, soweit es sich nicht um tragbare Instrumente für handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten handelt. Tabak, Tabakwaren und alkoholische Erzeugnisse sind von der Abgabenfreiheit ausgeschlossen; Parfüm, Toilettenwasser und Kaffee sind dagegen im Umfang der jeweiligen Reisefreimenge abgabenfrei.
2.Voraussetzungen für die Einfuhrabgabenbefreiung
Die Einfuhrabgabenbefreiung hängt von folgenden Voraussetzungen ab: Sie müssen mindestens 12 aufeinander folgende Monate im Drittland gewohnt haben. Gebrauchsgegenstände müssen von Ihnen vor der Abgabe Ihres Hauptwohnsitzes im Drittland mindestens 6 Monate lang benutzt worden sein und 12 Monate nach der Einfuhr zu den gleichen Zwecken weiter benutzt werden (bei Veräusserung oder Gebrauchsüberlassung innerhalb der 12-Monats-Frist fallen Einfuhrabgaben an!). Die Übersiedlungsgüter müssen spätestens 12 Monate nach der Verlegung des Wohnsitzes transportiert werden.
3.Formalitäten
Folgende Dokumente werden vom französischen Zoll verlangt: Eine ausführliche Bestandsaufnahme (2 Exemplare mit Datum und Unterschrift) der Übersiedlungsgüter. Die Einfuhr darf aus mehreren Transporten bestehen. Gegebenenfalls müssen die Zollbeamten während des ersten Transports eine Bestandsaufnahme bekommen, die Ihr gesamtes Gut verzeichnet. Für Fahrzeuge und/oder Wertsachen: der Vordruck (Cerfa Nr. 10070*02) „déclaration d’entrée en France en franchise de biens personnels en provenance de pays tiers à l’UE“ (die für Frankreich geltende Zollanmeldung für die Überführung von Übersiedlungsgut in den zollrechtlich freien Verkehr). Dieses kostenlose Dokumente ist bei den Zollbehörden oder im Internet erhältlich. Jedes Dokument, das beweist, dass: Sie Ihren Hauptwohnsitz in einem Drittland hatten Sie nach Frankreich umziehen (Zuzugsnachweis, Beweis der Versetzung aus dienstlichen Gründen für Militär und Beamte, Arbeitsvertrag o. dgl. zum Nachweis der Wohnsitznahme in Frankreich). Danach bekommen Sie von der Zollbehörde: ein gestempeltes Exemplar der Bestandsaufnahme, ein Zertifikat 846A für die Zulassung Ihres Autos, eine „carte de libre circulation“ (Nachweis über die erfolgte Erledigung der Zollformalitäten), die auf Ihre Bitte hin ausgestellt werden kann. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Websites der französischen Zollbehörde:
https://www.douane.gouv.fr/
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