Speditiver Umzug nach Frankreich
Sind Sie auf der Suche nach einer qualifizierten Umzugsfirma für den Umzug nach Frankreich? Wir unterstützen Sie fachmännisch.
Günstiger Umzug nach Frankreich
Ein guter Umzug nach Frankreich zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass massgeschneiderte Dienstleistungen für alle Anforderungen angeboten werden. Unsere hauseigene Möbelmonteure sind mit allen Möbelmarken vertraut. Daher müssen Sie sich beim Ab- und Aufbau der Möbel keine Sorgen machen. Auf Wunsch transportieren wir selbstverständlich auch einzelne Möbelstücke. Wenn Sie mit uns nach Frankreich umziehen, brauchen Sie sich keine Sorgen um Ihre Antiquitäten, wertvollen Kunstwerke oder zerbrechlichen Vintage-Stücke zu machen. Unser hoch qualifiziertes und professionelles Zügelteam ist bestens ausgebildet, so dass Sie sicher sein können, dass alles mit grösster Sorgfalt verpackt und transportiert wird. Egal ob ein einzelnes Möbelstück oder Kristallleuchter, Standuhren, empfindliche Glaswaren, grosse Bilder oder Kunstwerke generell; unser Team von geschulten Mitarbeitern verpackt alles sorgfältig und zügelt es ebenso von A nach B. Menspower Umzüge GmbH ist die richtige Umzugsfirma aus Frankreich für Ihren Privatumzug oder den günstigen Geschäftsumzug.
Tragbare Umzugspreise mit Pauschal Garantie
Ein reibungsloser und störungsfreier Umzug von der Schweiz nach Frankreich hängt wesentlich von der Qualität der Vorausplanung ab. Trotz unserer Erfahrung im Umzug von sämtlichen Gütern betrachten wir jeden Fall individuell und besprechen mit Ihnen verschiedene Möglichkeiten. Zur Planung eines reibungslosen Umzuges gehört auch, dass wir entsprechend Verpacken, auch hier existieren eine Vielzahl Varianten und Möglichkeiten. Vereinbaren Sie am Besten einen kostenlosen und unverbindlichen Besichtigungstermin mit Ihrem sicheren Umzugsunternehmen. Wir erledigen die gesamte Zollformalitäten. Sie benötigen das Formular Cerfa N° 10070.
Muss mein Umzugsgut verzollt werden?
Es gibt verschiedene Unterlagen für die Zollabwicklung, die für einen Umzug nach Frankreich benötigt werden können. Hier ist eine Liste der möglichen Dokumente:
1. Personalausweis oder Reisepass: EU-Bürger benötigen entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass für die Einreise nach Frankreich.
2. Aufenthaltsgenehmigung: Wenn Sie kein EU-Bürger sind, benötigen Sie möglicherweise eine Aufenthaltsgenehmigung, um in Frankreich zu leben und zu arbeiten. Die genauen Anforderungen können je nach Staatsangehörigkeit variieren.
3. Arbeitsvertrag: Wenn Sie in Frankreich arbeiten möchten, benötigen Sie möglicherweise einen Arbeitsvertrag oder eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers.
4. Krankenversicherung: Es ist wichtig, eine gültige Krankenversicherung zu haben, um medizinische Leistungen in Frankreich in Anspruch nehmen zu können. Stellen Sie sicher, dass Ihre Krankenversicherung auch im Ausland gültig ist oder schließen Sie eine internationale Krankenversicherung ab.
5. Mietvertrag oder Eigentumsnachweis: Wenn Sie in Frankreich wohnen möchten, benötigen Sie entweder einen Mietvertrag für eine Wohnung oder einen Eigentumsnachweis für ein Haus oder eine Wohnung.
6. Steuerunterlagen: Es kann sein, dass Sie bestimmte Steuerunterlagen wie Einkommensnachweise oder Steuererklärungen vorlegen müssen, insbesondere wenn Sie in Frankreich arbeiten oder ein Unternehmen gründen möchten.
7. Schulunterlagen: Wenn Sie Kinder haben, die in Frankreich zur Schule gehen sollen, benötigen Sie möglicherweise Schulunterlagen wie Zeugnisse oder Schulbescheinigungen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen je nach individueller Situation und Zweck des Umzugs variieren können. Es wird empfohlen, sich im Voraus bei den französischen Behörden oder der französischen Botschaft in Ihrem Heimatland über die genauen Anforderungen zu informieren.
Das müssen Sie wissen, wenn Sie nach Frankreich auswandern
Es gibt einige wichtige Dinge, die Sie beachten sollten, wenn Sie nach Frankreich auswandern möchten:
1. Sprache: Französischkenntnisse sind wichtig, um sich in Frankreich zurechtzufinden und mit den Einheimischen zu kommunizieren. Es wird empfohlen, vor der Auswanderung Französisch zu lernen oder zumindest Grundkenntnisse zu haben.
2. Aufenthaltserlaubnis: Als EU-Bürger benötigen Sie keine spezifische Aufenthaltserlaubnis, um in Frankreich zu leben. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügt. Sie müssen jedoch in der Lage sein, Ihren Aufenthalt selbst zu finanzieren.
3. Arbeit: Die Arbeitslosigkeit in Frankreich ist immer noch hoch, aber deutsche Arbeitskräfte mit guten Französischkenntnissen sind besonders in Paris gefragt. Wenn Sie in Frankreich arbeiten möchten, sollten Sie Ihre Jobaussichten im Voraus recherchieren und möglicherweise Kontakte knüpfen.
4. Mieten: Das Mieten einer Wohnung in Frankreich kann einige Herausforderungen mit sich bringen. Oft werden Nachweise wie ein Arbeitsvertrag, ein Bankkonto und möglicherweise ein französischer Bürge verlangt. Mietverträge können auch befristet sein. In Paris sind die Mieten besonders hoch.
5. Immobilienkauf: Der Kauf einer Immobilie in Frankreich ist für Ausländer möglich. Es wird empfohlen, einen Makler oder Notar hinzuzuziehen, um den Kauf abzuwickeln. Es gibt verschiedene rechtliche Schritte und Diagnosen, die beim Immobilienkauf durchgeführt werden müssen. Die Preise für Immobilien können je nach Region stark variieren.
6. Autoanmeldung: Wenn Sie langfristig in Frankreich leben, müssen Sie Ihr Auto dort anmelden. Dafür benötigen Sie verschiedene Dokumente wie den Kaufvertrag, den Fahrzeugbrief, die Abmeldebestätigung, die Mehrwertsteuer Befreiungsbescheinigung, die EU-Konformitäts Bescheinigung und weitere Nachweise. Informieren Sie sich im Voraus über die genauen Anforderungen für die Autoanmeldung in Frankreich.
An- und Ummeldung eines Fahrzeugs in Frankreich
- Kaufvertrag.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Abmeldebestätigung.
- Bescheinigung vom französischen Finanzamt über die Mehrwertsteuer Befreiung.
- EU-Konformitäts Bescheinigung.
- Wohnsitznachweis.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Es ist wichtig, sich vor der Auswanderung gründlich über die rechtlichen und praktischen Aspekte des Lebens in Frankreich zu informieren. Es kann auch hilfreich sein, sich mit anderen Auswanderern auszutauschen oder professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um den Umzug reibungslos zu gestalten.
Umzug nach Frankreich für Grenzgänger
Nach dem Gemeinschaftsrecht und dem Prinzip der Freizügigkeit hat jeder EU-Bürger das Recht sich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat aufzuhalten und dort niederzulassen. Bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten als Grenzgänger sind ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass ausreichend.
1992 wurde das Prinzip der Freizügigkeit auf Island, Liechtenstein und Norwegen und 2002 schrittweise auch auf die Schweiz ausgeweitet.
Die Informationen hierzu beziehen sich in erster Linie auf Bürger:innen der EU und der Schweiz. Sollten Sie eine andere Nationalität haben, können Sie sich gerne an die zuständigen Stellen (Präfekturen) wenden, da die entsprechenden Regelungen von Nationalität zu Nationalität unterschiedlich sind.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten, sind vor allem folgende Personen autorisiert im Land zu bleiben:
- Bürger:innen der EU und der Schweiz, die als Beschäftigte oder Arbeitssuchende in Frankreich ihren Wohnsitz haben möchten oder die einem Studium oder einer beruflichen Ausbildung (Immatrikulierung in einer Bildungs- oder Fortbildungseinrichtung) nachgehen sowie deren Familienangehörige (ungeachtet der Nationalität)
- Bürger:innen der EU und der Schweiz, die einer selbstständigen Beschäftigung nachgehen und deren Familienangehörige (ungeachtet der Nationalität)
- Bürger:innen der EU und der Schweiz, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen einen Nachweis erbringen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um nicht dem französischen Sozialsystem zur Last zu fallen. Zudem ist der Nachweis zu erbringen, dass sie selbst sowie jedes Familienmitglied, das mit Ihnen das Aufenthaltsrecht in Anspruch nimmt, krankenversichert ist.
Beachten Sie: Bürger der EU und der Schweiz, die das Aufenthaltsrecht in Anspruch nehmen möchten, haben während der Stellensuche keinerlei Anrecht auf Sozialleistungen. Es besteht aber die Möglichkeit, Arbeitslosengeld für eine Dauer von bis zu sechs Monaten zu erhalten, wenn man Arbeitslosenleistungen schon vor dem Umzug bezogen hat. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das zuständige Arbeitsamt.
Umzug nach Frankreich als Rentner
Wenn Sie als Rentner nach Frankreich auswandern, können Sie von der medizinischen Versorgung des Landes profitieren. Rentner aus der EU können eine Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre erhalten, die kostenlos ist. Nach Ablauf dieser Zeit haben Sie das Recht auf die gleiche medizinische Versorgung wie französische Rentner.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die medizinische Versorgung in Frankreich Kosten verursachen kann. Die Kostenbeteiligung der Versicherten ist hoch, und bei Arzt- oder Zahnarztbehandlungen beträgt der Eigenanteil in der Regel 30%. Es wird empfohlen, vor Behandlungen einen Kostenvoranschlag einzuholen und die Preise zu vergleichen.
Um die Kosten für die medizinische Versorgung abzudecken, sollten Rentner, die nach Frankreich auswandern, über eine private Krankenversicherung nachdenken. Diese kann zusätzlichen Schutz bieten und die Kosten für medizinische Behandlungen reduzieren.
Es ist auch wichtig, vor der Auswanderung mit Ihrer deutschen Krankenkasse zu sprechen und einen Antrag auf Inanspruchnahme des Krankenversicherungsschutzes in Frankreich zu stellen. Die Krankenkasse kann Ihnen weitere Informationen und Unterstützung bei der Abwicklung der Krankenversicherung geben.
Krankenversicherung
Wenn Sie sich länger als 3 Monate in Frankreich aufhalten möchten, müssen Sie dem französischen Krankenversicherungssystem beitreten. Dafür müssen Sie eine Krankenversicherung beantragen und die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer örtlichen Krankenkasse einreichen.
Die erforderlichen Unterlagen können je nach Krankenkasse leicht variieren, aber im Allgemeinen werden folgende Dokumente benötigt:
– Eine Fotokopie Ihrer Ausweispapiere (Reisepass oder Personalausweis)
– Ein Wohnsitznachweis, der belegt, dass Sie länger als 3 Monate in Frankreich leben oder leben werden (z. B. Mietquittung, Mietvertrag)
– Ein Kontoauszug (RIB), der Ihre Bankverbindung zeigt
– Falls Sie Kinder unter 18 Jahren haben, kann auch ein spezielles Formular für sie erforderlich sein.
Es ist wichtig, diese Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen, um den Prozess der Krankenversicherungsanmeldung zu erleichtern. Es wird empfohlen, sich frühzeitig um die Krankenversicherung zu kümmern, um sicherzustellen, dass Sie während Ihres Aufenthalts in Frankreich angemessen versichert sind.
Steuern in Frankreich
Sie haben Recht, dass in Frankreich die Wohnsteuer (taxe d’habitation) und die Grundsteuer (taxe foncière) für Immobilienbesitzer erhoben werden.
Die Wohnsteuer (taxe d’habitation) wird jährlich für die Wohnung oder das Haus erhoben, in dem Sie am 1. Januar eines jeden Jahres gelebt haben. Die Höhe der Wohnsteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe der Immobilie, dem Wert des Grundstücks und dem Einkommen des Steuerpflichtigen. Die genauen Details zur Berechnung der Wohnsteuer variieren je nach Gemeinde.
Die Grundsteuer (taxe foncière) wird ebenfalls jährlich erhoben und betrifft Immobilienbesitzer. Sie basiert auf dem Wert des Grundstücks und den bebauten Flächen. Die genaue Berechnung der Grundsteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Immobilie (Wohnhaus, Gewerbeimmobilie) und dem Wert des Grundstücks.
Es ist wichtig, die Fristen für die Zahlung dieser Steuern einzuhalten. Für weitere Informationen und spezifische Fragen zur Wohnsteuer und Grundsteuer sollten Sie sich an Ihr örtliches Finanzamt (centre des impôts) wenden.
Unser Angebot
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um allgemeine Informationen und Ratschläge zur Verfügung zu stellen.
Wenn Sie Fragen zur Verzollung Ihres Umzugsguts bei Ein- und Ausreise haben, kann ich Ihnen allgemeine Informationen dazu geben. Bitte beachten Sie jedoch, dass die genauen Verzollungsvorschriften je nach Land und individueller Situation variieren können. Es ist ratsam, sich direkt an die zuständigen Behörden oder einen Zollagenten zu wenden, um genaue Informationen zu erhalten und Unterstützung bei der Verzollung Ihres Umzugsguts zu erhalten.
Bitte lassen Sie uns wissen, wenn wir Ihnen bei weiteren Fragen behilflich sein können.