Erfahrungen & Bewertungen zu Menspower Umzüge GmbH skip to Main Content

Umzug nach Wien

Sind Sie auf der Suche nach einem qualifizierten internationalen Umzugsunternehmen für den Umzug nach Wien? Wir unterstützen Sie fachmännisch.

Ihr günstiger Umzug nach Wien

Ein guter Umzug nach Wien zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass massgeschneiderte Dienstleistungen für alle Anforderungen angeboten werden. Unsere hauseigene Möbelmonteure sind mit allen Möbelmarken vertraut. Daher müssen Sie sich beim Ab- und Aufbau der Möbel keine Sorgen machen. Auf Wunsch transportieren wir selbstverständlich auch einzelne Möbelstücke. Wenn Sie mit uns nach Wien Umziehen, brauchen Sie sich keine Sorgen um Ihre Antiquitäten, wertvollen Kunstwerke zu machen. Unser hoch qualifiziertes und kompetentes Umzugsteam ist bestens ausgebildet, so dass Sie sicher sein können, dass alles mit grösster Sorgfalt verpackt und transportiert wird. Egal ob ein einzelnes Möbelstück oder Kristallleuchter, Standuhren, empfindliche Glaswaren, grosse Bilder oder Kunstwerke generell; unser Team von geschulten Mitarbeitern verpackt alles sorgfältig und zügelt es ebenso von A nach B. Menspower Umzüge GmbH ist das richtige Umzugsunternehmen für Ihren Umzug nach Wien.

Ihr stressfreier Privatumzug

Ein reibungsloser und störungsfreier Umzug nach Wien hängt wesentlich von der Qualität der Vorausplanung ab. Trotz unserer Erfahrung im Umzug von sämtlichen Gütern betrachten wir jeden Fall individuell und besprechen mit Ihnen verschiedene Möglichkeiten. Zur Planung eines reibungslosen Umzuges gehört auch, dass wir entsprechend Verpacken, auch hier existieren eine Vielzahl Varianten und Möglichkeiten. Vereinbaren Sie am besten einen kostenlosen und unverbindlichen Besichtigungstermin mit Ihrer internationalen Umzugsfirma. Wir helfen Ihnen gerne weiter bei Ihrer persönlichen Umzugsplanung nach Wien.

Übersiedlung aus einem Nicht-EU-Staat nach Wien

Übersiedlungsgut sind alle beim Verlegen des Wohnsitzes nach Wien mitgebrachten Waren. Bei der Einfuhr von Waren in die EU sind normalerweise Eingangsabgaben zu entrichten. Für bestimmtes Übersiedlungsgut besteht jedoch eine Abgabenbefreiung. Abgabenfrei bedeutet: Sie brauchen für Übersiedlungsgut in Wien weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer bezahlen! Vor der erstmaligen Zulassung Ihres Kfz zum Verkehr im Inland müssen Sie jedoch die Normverbrauchsabgabe beim zuständigen Finanzamt entrichten. Hier finden Sie zu Übersiedlungsgut wichtige Begriffsbestimmungen.

Umzug nach Wien

Umzug nach Wien

Welches Übersiedlungsgut ist abgabenfrei?

Nur gebrauchte Waren sind als Übersiedlungsgut abgabenfrei. Beim Übersiedlungsgut muss es sich um gebrauchte Waren handeln, die zum Eigenbedarf der übersiedelnden Personen bestimmt sind (keine Neuwaren).

Dazu zählen insbesondere:

  • Hausrat (persönliche Gegenstände, Wäsche, Möbel, Geräte)
  • Fahrräder, Krafträder, Pkw samt Anhänger, Camping-Anhänger, Sportflugzeuge, Wassersportfahrzeuge
  • Haushaltsvorräte (in den von einer Familie üblicherweise als Vorrat gehaltenen Mengen)
  • Haustiere und Reittiere
  • tragbare Instrumente für freiberufliche oder handwerkliche Tätigkeiten zur Ausübung Ihres Berufs

Dazu zählen nicht:

  • Alkoholische Erzeugnisse, Tabak und Tabakwaren
  • Nutzfahrzeuge
  • gewerblich genutzte Gegenstände (ausser die oben angeführten tragbaren Instrumente)

Für die Gewährung der Abgabenbefreiung ist es grundsätzlich gleichgültig, ob die betreffenden Waren im Ausland steuerfrei oder versteuert erworben bzw. zollfrei dorthin eingeführt wurden. Dies gilt auch im Falle einer vorhergehenden umsatzsteuerfreien Ausfuhr der Ware aus einem EU-Staat.

Welche Voraussetzungen müssen für die Abgabenfreiheit erfüllt werden?
  • Sie verlegen Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einen EU-Staat.
  • Das Übersiedlungsgut gehört Ihnen.
  • Sie haben das Übersiedlungsgut am früheren Wohnsitz im Ausland mindestens sechs Monate vor dessen Aufgabe benutzt.
  • Sie benutzen das Übersiedlungsgut am neuen gewöhnlichen Wohnsitz in der EU zu den gleichen Zwecken.
  • Sie hatten Ihren gewöhnlichen Wohnsitz mindestens zwölf aufeinander folgende Monate im Ausland.
  • Sie melden das Übersiedlungsgut innerhalb von zwölf Monaten nach der Wohnsitzbegründung in Wien zur Zollabfertigung an.
  • Sie dürfen das Übersiedlungsgut vor Ablauf einer Frist von zwölf Monaten nach der Zollabfertigung niemandem überlassen.
Wie wird das Übersiedlungsgut abgabenfrei nach Wien eingeführt?
WELCHE VORDRUCKE UND NACHWEISE BENÖTIGE ICH?

Sie müssen für die Zollabfertigung

  • entweder bei der Zollanmeldung einen ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck ZBefr 2 vorlegen. Mit diesem Vordruck können Sie erklären, von Ihrem einzigen Wohnsitz im Drittland an Ihren neuen einzigen Wohnsitz in Wien zu übersiedeln
  • oder – falls der Vordruck ZBefr 2 auf Ihre Situation nicht zutrifft – einen Antrag auf Ausstellung eines Grundlagenbescheids auf dem Vordruck ZBefr 2 bei Ihrem Zollamt einbringen

Bitte füllen Sie die Vordrucke entsprechend der Ausfüllanleitungen aus und legen Sie dem Vordruck ZBefr 2a die darin angeführten Nachweise bei. Als Nachweis für die Begründung des gewöhnlichen Wohnsitzes in Wien, für den vorangehenden zwölfmonatigen gewöhnlichen Wohnsitz im Ausland sowie für die Einhaltung der zwölfmonatigen Frist zur Zollabfertigung kommen alle geeigneten Beweismittel in Betracht, insbesondere:

  • ausländische Meldebestätigung bzw. Abmeldebestätigung
  • Anmeldebestätigung in Wien
  • Arbeits- bzw. Dienstvertrag
  • Mietvertrag
  • Schulanmeldung der Kinder

Bitte bewahren Sie diese Nachweise auf, denn Sie könnten Sie im Falle einer Nachkontrolle durch die Zollbehörde benötigen. Sind Gegenstände nach ihrer Beschaffenheit bzw. ihrem Aussehen nicht ohne weiteres als gebraucht erkennbar, können die Zollbehörden einen Nachweis (z.B Rechnung, Lieferschein, Garantiekarte) dafür verlangen, dass Ihnen die Waren bereits vor der Wohnsitzverlegung gehört haben und von Ihnen benutzt wurden. Für Kraftfahrzeuge gelten folgende Besonderheiten: zum Nachweis des Eigentums und der vorherigen Benutzung sind Dokumente betreffend den Erwerb und die Zulassung im Ausland vorzulegen (Kauf- bzw. Leasingvertrag, Rechnung, Lieferschein, Kraftfahrzeugbrief, sonstige Unterlagen über Zulassung bzw. Versicherung). Vor der erstmaligen Zulassung Ihres Kfz zum Verkehr im Inland müssen Sie jedoch die Normverbrauchsabgabe beim zuständigen Finanzamt entrichten.

 

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